Widerruf

*aktualisiert August 2021*

Wie im August den Medien zu entnehmen war, erfolgte eine Anpassung der Gesetzgebung bzgl. dem Heizölverkauf an Endverbraucher über Fernabsatzverträge.

Heizöl wird von Ausschlussgründen erfasst. Die Bekanntmachung wurde im Bundesgesetzblatt am 17.08.2021 veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 28.05.2022 in Kraft.

Da nur eine Klarstellung erfolgt und keine Gesetzesänderung nötig ist, kann ab sofort danach gehandelt werden. Dies bedeutet laut unserer AGB, dass ein Widerspruchsrecht für bestelltes Heizöl ab sofort nicht mehr möglich ist, eine Rücktrittsmöglichkeit vom geschlossenen Kaufvertrag entfällt.

Widerrufsrecht im Heizölhandel abgeschafft!

Das EU- Parlament hatte bereits 2019 eine Reform der Verbraucherrechte beschlossen, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Betroffen hiervon ist auch der Widerruf von nicht leitungsgebundenen Energien wie Heizöl. Nach dem Urteil des BGH  2015 ging man landläufig davon aus, dass Verbraucher generell ein Widerrufsrecht bei der Lieferung haben, was zu weitläufigen und den bekannten Problemen geführt hat.

Bundestag und Bundesrat haben entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet, um die EU-Vorgaben umzusetzen, die jedoch erst im Mai 2022 in Kraft treten. Mit den Ausführungen im Bundesgesetzblatt (BGBl.) wurde für den Fall der nicht leitungsgebundenen Energien jedoch wie folgt klargestellt:

“Da der Preis für derartige Lieferungen von Schwankungen auf den Energie- beziehungsweise Rohstoffmärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die während der Widerrufsfrist auftreten können, ist damit auch ohne Änderung des Regelungsteils klargestellt, dass in diesen Fällen das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB ausgeschlossen ist.”

Kurzum: Während einige Gesetze angepasst wurden, vertritt man die Auffassung, dass die aktuelle Regelung des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB bereits den Widerruf für Verbraucher ausschließt. Es handelt sich daher eher um eine Konkretisierung der Auslegung für die aktuelle Gesetzeslage, sodass dies quasi per sofort gilt.

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